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   LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11   

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https://dejure.org/2013,6455
LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11 (https://dejure.org/2013,6455)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.02.2013 - L 1 R 801/11 (https://dejure.org/2013,6455)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - L 1 R 801/11 (https://dejure.org/2013,6455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein selbst beschafftes Hörgerät von der Rentenversicherung - Keine Antragstellung beim Rehabilitationsträger vor Kauf des Hörgeräts

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11
    Es fehlt an dem erforderlichen Kausalzusammenhang, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt, ohne zuvor mit dem Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen und dessen Entscheidung abzuwarten (vgl. BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R in juris Rn. 23; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, BSGE 105, 170, 173f).

    Die Leistung ist bereits dann beschafft, wenn das Verpflichtungsgeschäft zwischen dem Versicherten und dem Leistungserbringer bindend abgeschlossen worden ist, wenn also der Leistungserbringer auch im Fall der Ablehnung des Leistungsbegehrens die Abnahme und Bezahlung verlangen kann (vgl. BSGE 105, 170, 174).

    Unschädlich sind Auswahlentscheidungen, die den Versicherten nicht endgültig binden und die regelmäßig Voraussetzung für den Leistungsantrag sind, wie etwa die Prüfung der Eignung und Anpassungsfähigkeit der in Betracht kommenden Geräte (vgl. BSGE 105, 170, 174; Belbig, § 13 SGB V, Rn. 58).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11
    Grundsätzlich erbringen die Träger der Rentenversicherung im Rahmen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Hilfsmittel wie Hörgeräte als Sachleistungen (vgl. BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R, abgedruckt in BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7).

    Es fehlt an dem erforderlichen Kausalzusammenhang, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt, ohne zuvor mit dem Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen und dessen Entscheidung abzuwarten (vgl. BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R in juris Rn. 23; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, BSGE 105, 170, 173f).

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11
    Auf die Unfähigkeit des Sozialleistungsträgers, eine unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen, kann ein Kostenerstattungsanspruch nur gestützt werden, wenn es dem Versicherten nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit dem Leistungsträger in Verbindung zu setzen (vgl. BSG, Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11
    Sie liegt auch im eigenen Interesse des Versicherten, weil sie ihn von dem Risiko entlastet, die Kosten ggf. selbst tragen zu müssen (vgl. BSGE 98, 26, 29).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Leistung aus medizinischen Gründen sofort, ohne die Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs erbracht werden musste, damit der angestrebte Erfolg noch erreicht werden konnte (vgl. BSGE 73, 271, 287).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11
    Als Rechtsgrundlage einer Kostenerstattung kommt entweder § 15 Abs. 1 SGB IX in Betracht oder § 13 Abs. 3 SGB V. Der Senat kann es dabei offen lassen, ob die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX in Fallgestaltungen wie diesen unmittelbar anzuwenden ist, weil sie trägerübergreifend Kostenerstattungsansprüche für selbst beschaffte Teilhabeleistungen normiert (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.2009, B 5 R 5/07 R) oder ob dieses Ergebnis aus einer entsprechenden Anwendung des § 13 Abs. 3 SGB V resultiert (vgl. BSG, Urteil vom 21.08.2008, B 13 33/07 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10

    Kostenerstattung für ein Hörgerät - Zulässigkeit der Antragstellung durch die

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11
    Der Senat erkennt daher angesichts der hier vorhandenen Erklärungen keine Grundlage dafür, im Sinne der Meistbegünstigung von einem umfassenderen Leistungsbegehren gegenüber der Krankenkasse auszugehen - wie dies etwa bei der Weiterleitung der Versorgungsanzeige diskutiert wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010 - L 31 R 37/10 in juris Rn. 30, 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - L 5 KR 89/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11
    Dies ist in der Regel bei Rechnungstellung anzunehmen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.06.2011 - L 5 KR 89/09 in juris Rn. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2017 - L 4 KR 374/14

    Kostenerstattung in Höhe von 5.941,86 Euro für die Anschaffung von Hörgeräten

    Die Klägerin habe sich die Hörgeräte damit bereits beschafft, bevor die Beklagte über ihren Antrag entschieden habe (vgl. z. B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Juni 2014 - L 4 KR 280/11; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 1 R 801/11).
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